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A

Abschlüsse
In den Bildungsgängen der Grund- und Hauptschule sowie der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung können alle entsprechenden Schulabschlüsse erworben werden.

 

Aktionen

Im Laufe eines Schuljahres werden verschiedene, beliebte Aktionen durchgeführt, von denen einige regelmäßig stattfinden:

  • Adventskalender
  • Fahrradstafette
  • Trommeln mit Morphius
  • Unicef-Lauf / Lauf für Afrika
     

Details zu den Aktionen finden Sie hier.

 

AO-SF, Feststellungsverfahren nach AO-SF

Die Abkürzung AO-SF steht für „Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung“. Das Feststellungsverfahren nach AO-SF wird immer dann eingeleitet, wenn ein Kind aufgrund einer Beeinträchtigung (hier: Sehen) besondere Unterstützung benötigt. Dann überprüft eine Lehrkraft unserer Schule gemeinsam mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule im dialogischen Verfahren den Entwicklungsstand des Kindes.  
Bei der gesamten Schülerschaft der Martin-Bartels-Schule wurde in einem Feststellungsverfahren nach AO-SF der Förderschwerpunkt Sehen ermittelt. Das Verfahren ist somit eine Art „Eintrittskarte“ für unsere Schule.
Die verpflichtende jährliche Überprüfung des Förderbedarfs findet im Rahmen der jeweiligen Klassenkonferenz statt.

Definitionen
Konkret heißt es dazu in der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung §8 (Stand: 1. Juli 2016):

  1. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist.
  2. Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen. Schülerinnen und Schüler, die mit Erblindung rechnen müssen, werden bei der Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Blinden gleichgestellt.
  3. Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht.

 

APF – Alltagspraktische Fertigkeiten

Viele Tätigkeiten, bei denen nicht-sehgeschädigte Kinder im Alltag bereits häufig viele Vorerfahrungen gesammelt haben, sind unseren Kindern aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung teilweise völlig neu und unbekannt. Dies gilt sowohl für basale Arbeitstechniken als auch für komplexere Fertigkeiten, die in aufwändigen und klar strukturierten Fördereinheiten erlernt werden müssen. Jede Technik muss sorgsam eingeübt und auf die individuelle Sehausgangslage des Kindes abgestimmt werden (zum Beispiel Tasttechniken bei Blindheit).

Beispiele für alltagspraktische Fertigkeiten

  • Bedürfnisse erkennen und anzeigen
  • Ordnung als Hilfe bei der Orientierung erkennen
  • falten, schneiden und kleben
  • mit Verschlüssen umgehen
  • sich selbstständig an- und ausziehen, bzw. dabei mithelfen
  • Körperpflege
  • Zubereitung und Aufnahme von Nahrung

 

Ausflüge (eintägige Schulfahrten)

Unsere Schule unternimmt in jedem Schuljahr verschiedene Ausflüge und Exkursionen. Einige werden regelmäßig angeboten:

  • Hospitation in der LWL-Akademie für Gesundheitsberufe
  • Rodelausflug im Winter
  • Gemeinsamer Schulausflug
     

Details zu den genannten Ausflügen finden Sie hier.

 

B

Beratung

Konflikte in der Schule? Probleme zu Hause? Fragen zu Liebe und Sexualität?
Schülerinnen und Schüler, die Fragen, Probleme oder Sorgen haben, werden bei uns nicht allein gelassen! Wer sich nicht an seine Klassenleitung wenden möchte, kann das Gespräch mit unseren beiden Beratungslehrkräften Sita Herschel und Nicolas Höllwerth oder mit unserer Schulsozialarbeiterin Sara Schönau suchen. Sie bieten feste Sprechstunden im Beratungsraum an. Alles wird vertraulich besprochen und zusammen nach einer Lösung gesucht!

Die Martin-Bartels-Schule bietet nicht nur unserer Schülerschaft Beratung an, sondern auch Eltern, Lehrkräften, Schulbegleitern sowie Erziehern unserer Frühförderkinder. Das Angebot ist breit gefächert. Beratung erfolgt z.B. zum funktionalen Sehen, zum Hilfsmittelbedarf und -einsatz, zum sozialen Lernen, zur Berufsorientierung etc.,

Mehr Informationen finden Sie im Menüpunkt „Beratung“.

 

Berufsorientierung/STAR

Da das Sehen in vielen Berufen von besonderer Bedeutung ist, wird der Schülerschaft der Martin-Bartels-Schule der Zugang zu vielen Berufen erschwert oder verschlossen. Deshalb sind eine realistische Selbsteinschätzung und Informationen über alternative Berufswege besonders wichtig.

In der 8. Klasse startet das Projekt STAR („Schule trifft Arbeitswelt“), das ein Teil von KaoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) ist, und den Übergang Schule-Beruf zum Thema hat. Die Berufsorientierung ist in einzelne Elemente unterteilt, z.B. Potenzialanalyse, Berufsfeld erkunden und Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Jugendlichen werden während des gesamten Prozesses von Lehrkräften unserer Schule und vom regionalen Integrationsfachdienst (IFD) begleitet, beraten und unterstützt. Eine Mitarbeiterin des IFD ist ausschließlich für die Martin-Bartels-Schule zuständig und begleitet die einzelnen Elemente. An der Martin-Bartels-Schule werden regelmäßig Sprechstunden vom Integrationsfachdienst in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Studien- und Berufsorientierung durchgeführt. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk in Soest.

Ziel ist es, für alle Jugendlichen einen Beruf zu finden, der zu ihren Fähigkeiten und Interessen passt, und ihnen den Einstieg in diesen Beruf zu ermöglichen.

 

Bewegliche Ferientage

Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei bis vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort entsprechend festgelegt werden – an der Martin-Bartels-Schule ist das in der Regel der Rosenmontag (Karneval).

Die konkreten Termine der beweglichen Ferientage an der Martin-Bartels-Schule finden Sie unter dem Menüpunkt „Termine“.

 

Brailleschrift (Punktschrift)

Die Brailleschrift ist eine Schrift, die aus Punktkombinationen besteht und blinden Menschen das Lesen und Schreiben ermöglicht. Sie wird daher auch Blindenschrift oder Punktschrift genannt. Erfunden wurde sie 1825 von dem blinden, 16-jährigen Franzosen Louis Braille.

Mehr informationen und Bilder finden Sie hier.
 

C

Chronik – Geschichte unserer Schule

Die Geschichte zur Entstehung und Entwicklung unserer Schule können Sie hier nachlesen. → Geschichte unserer Schule

 

CKC (Crazy-Kitchen-Crew)

Die Martin-Bartels-Schule ist eine Halbtagsschule. Am langen Montag (bis 15 Uhr) sorgt aber die Klasse 9/10 im Bildungsgang für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unter dem Namen CKC („Crazy Kitchen Crew“) für ein warmes, gesundes Mittagessen. Sie überlegt sich im Vorfeld die Rezepte, kauft montags ein und bereitet das Essen zu.

Die Mahlzeiten werden weitestgehend ohne Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker sowie gewürzarm zubereitet. Es werden vor allem frische Produkte oder Tiefkühlkost verwendet. Für die Kinder wird nach Bedarf unterschiedliche Kost angeboten, wie z. B. laktosefrei, für Diabetiker geeignet, ohne Schweinefleisch und vegetarisch. Im Rahmen von Gartenprojekten in den unterschiedlichen Klassen – vor allem im Bildungsgang für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – werden entsprechende Pflanzen im schuleigenen Hoch-Beet auf dem Schulhof angebaut und ausgesät.

Gegessen wird in der Mittagspause von 12.40 Uhr bis 13.30 im Speiseraum der Martin-Bartels-Schule. Der Speiseplan wird einen Monat im Voraus ausgehängt und das Essen kann noch am selben Morgen unkompliziert bestellt und bezahlt werden (derzeitige Kosten: 2,50 € pro Mahlzeit).

 

D

Daten / Datenschutz / Datenschutzgrundverordnung

Welche Daten Schulen in Dateien oder Akten verarbeiten dürfen, ist in der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) festgelegt. Es handelt sich im Wesentlichen um Personaldaten wie Namen und Anschriften, bei Schülern auch um die Schullaufbahn- und Leistungsdaten, die in das Schülerstammblatt aufzunehmen sind. Die VO-DV I regelt unter anderem auch die Übermittlung von Daten an andere Stellen oder bei einem Schulwechsel und bestimmt die Fristen für die Aufbewahrung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten. Beispielsweise müssen Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen 50 Jahre aufbewahrt werden. Nur so können verlorengegangene Originale ersetzt werden (Quelle: Schulministerium,  https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/datenschutz-im-schulbereich).

Selbstverständlich geht die Martin-Bartels-Schule sorgsam mit sämtlichen Daten um und hält sich an die Datenschutz-Grundverordnung. Beispielsweise wird kein Kind ohne entsprechende Einwilligung fotografiert oder namentlich auf der Schul-Webseite erwähnt.

Weiterführende Links:
Hier finden Sie die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I): https://bass.schul-welt.de/101.htm

Hier kommen Sie zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): https://dsgvo-gesetz.de/

 

DaZ

DaZ ist die Abkürzung für „Deutsch als Zweitsprache“ und bezeichnet den Unterricht für fremdsprachige Kinder. Ziel ist es, die Deutschkenntnisse der Kinder zu verbessern.

 

E

Einzugsbereich

Die Martin-Bartels-Schule hat ein großes Einzugsgebiet. Neben Dortmund umfasst es die Städte Bochum, Hagen und Iserlohn sowie die Kreise Ennepe-Ruhr und Unna (mit Ausnahme von Selm).

Hier sehen Sie eine Übersichtskarte:

Elternarbeit

Erziehungsberechtigte haben sowohl das Recht als auch die Aufgabe, aktiv am Schulleben ihrer Kinder mitzuwirken. In vielen Bereichen ist eine Schule auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen.

Das beginnt schon morgens, indem die Eltern dafür sorgen, dass ihr Kind ausgeschlafen und pünktlich zur Schule kommt. Nachmittags stellen sie ein angemessenes Umfeld für die Erledigung der Hausaufgaben bereit.

Ebenso sind die Erziehungsberechtigten in vielfältiger Form an den schulischen Belangen beteiligt – z. B. im Rahmen von gelegentlichen Elternabenden, Elternfrühstücken in den einzelnen Klassen, inner- und außerschulischen Aufführungen, Bastelangeboten innerhalb der Frühförderung und Gruppenangeboten. Auf den Schulfesten und zu den Weihnachtsfeiern übernehmen die Eltern regelmäßig einen großen Anteil der Verköstigungsangebote. Darüber hinaus findet regelmäßig der Elternsprechtag statt.

Zudem können Eltern in verschiedenen Gremien der Schule mitwirken (→ siehe Schulmitwirkung)

 

Elternsprechtag

Elternsprechtage finden zweimal im Jahr jeweils direkt an den ersten beiden Donnerstagen nach den Osterferien und den Herbstferien statt. Um die Gespräche in ruhiger Atmosphäre stattfinden zu lassen, ist in der Regel eine Gesprächsdauer von mindestens einer halben Stunde eingeplant. Themen sind hier vor allem der Leistungsstand des jeweiligen Kindes sowie das Verhalten in der Klasse.

 

F

Fahrschüleraufsicht („Betreuung“)

Die Jahrgänge eins bis vier werden bis zu sieben Stunden wöchentlich im Betreuungsraum beaufsichtigt. Die Fahrschüleraufsicht ist von Dienstag bis Freitag für die Grundschulkinder eingerichtet, weil sie mittags um 13:40 Uhr gemeinsam mit den älteren Hauptschülern mit den Taxen befördert werden, ihr Unterricht aber früher endet.

In der sogenannten „Betreuung“ dürfen die Kinder nach Herzenslust miteinander spielen, malen oder basteln. Es stehen viele Materialien wie Spielküche, Holzeisenbahn, Bauklötze und Gesellschaftsspiele zur Verfügung. Wenn das Wetter es zulässt, gehen die Kinder gerne nach draußen, wo auf dem schönen Außengelände neben Nestschaukel, Wippe und Kletterturm auch eine Garage voll verschiedener Kinderfahrzeuge wie Kettcars, Roller, Dreiräder und auch Fahrräder zur Verfügung stehen.

Um die Fahrräder nutzen zu können, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig. Auf diese Weise erhalten die sehbeeinträchtigten Kinder, die aus versicherungstechnischen Gründen in der Regel nicht mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die Möglichkeit, in einem verkehrslosen Areal das Radfahren zu erlernen und zu erproben sowie entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

 

Ferien und Feiertage

Die jeweiligen Termine für die Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien finden Sie unter dem Menüpunkt „Termine“. Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag.

Darüber hinaus ist an folgenden gesetzlichen Feiertagen in NRW schulfrei: Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) und Allerheiligen (1. November).

Kinder, die einer anderen Religion als der christlichen angehören, haben an ihren höchsten Feiertagen ebenfalls schulfrei. Für muslimische Schulkinder gilt das für den ersten Tag des Ramadanfestes und den ersten Tag des Opferfestes.

 

Feste

Feste und gemeinsame Aktivitäten bereichern das Schulleben an der Martin-Bartels-Schule. Viele Feiern werden in der Eingangshalle der Schule durchgeführt, so dass es bereits im Vorfeld gemeinsame Aktionen gibt: Schmücken der Halle, Bereitstellen benötigter Tische und Bänke oder der gemeinsame Aufbau der Technik. Zu einigen dieser Feste werden traditionell auch die Eltern eingeladen. Hier eine kleine Auswahl:

  • Begrüßungsfeier für die Neulinge
  • Lichterfest in der Grundschule
  • Weihnachtsfeier
  • Karnevalsfeier
  • Schulfest
  • Abschlussgrillen
     

Details zu den genannten Festen finden Sie hier.
 

Förderangebote

Förderangebote werden entweder in den einzelnen Lerngruppen oder klassenübergreifend durchgeführt. Sie werden den individuellen Bedürfnissen der Kinder angepasst und beziehen sich auf Inhalte aus den Bereichen der Unterrichtsfächer, Methodenkompetenzen sowie der relevanten sehgeschädigtenspezifischen Kompetenzen.

Beispiele für Förderangebote an unserer Schule:

  • Braille (Voll- und Kurzschrift)
  • DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
  • HU (Herkunftssprachlicher Unterricht, hier: Türkisch)
  • APF (alltagspraktische Fertigkeiten) für die Jahrgangsstufen 1-4
  • ITG (Informationstechnologische Grundbildung)
  • blindenspezifischer Umgang mit PC und Braillezeile
  • Soziales Lernen für alle Jahrgangsstufen
  • Vorschulgruppe (für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung)
  • Gruppenangebote zu verschiedenen Themen im Nachmittagsbereich für Schülerinnen und Schüler, Kinder aus der Frühförderung und Eltern

 

Förderplan

Zweimal im Schuljahr, jeweils einige Wochen nach Beginn des Halbjahres, wird für jedes Schulkind ein Förderplan mit jeweils zwei individuellen Förderzielen erstellt. Diese Förderziele werden gemeinsam während des Schülersprechtages festgelegt. Dabei werden auch Maßnahmen formuliert, die helfen sollen, diese Ziele zu erreichen. Die Eltern werden an den Elternsprechtagen über die Förderziele informiert.

Damit die Förderziele täglich präsent sind, werden sie ausgedruckt und in der Klasse am jeweiligen Platz befestigt (ggf. auch in Brailleschrift). Das Erreichen der Förderziele wird von den Kindern möglichst täglich selbst eingeschätzt und dokumentiert, einmal pro Woche auch zusammen mit einer Lehrkraft. Ausführlich evaluiert werden die Ergebnisse der Bemühungen jeweils zu Beginn des nächsten Schülersprechtages.

 

Förderverein

Der Förderverein der Martin-Bartels-Schule existiert seit September 1981. Er „fördert“ mit Hilfe finanzieller Unterstützung viele Projekte und Anschaffungen für unsere Schule, die ohne das Geld des Fördervereins nicht möglich wären. Die finanziellen Mittel des Fördervereins setzen sich aus Beiträgen der Mitglieder, Spenden und ggf. Einnahmen bei Einzelaktionen zusammen.

Näheres zum Förderverein finden Sie im Menüpunkt „Förderverein“. Dort finden Sie auch das Beitrittsformular, falls Sie Interesse haben, Mitglied im Förderverein zu werden. Wir freuen uns über jede Unterstützung!

 

Frühförderung

Frühe Förderung ist wichtig! Die Frühförderung ist eine der Säulen der Martin-Bartels-Schule und richtet sich an Kinder mit einer Sehbeeinträchtigung ab dem vierten Lebensmonat bis zur Einschulung. Bis zum Eintritt in den Kindergarten findet die Frühförderung im Elternhaus statt und anschließend in der Kindergarteneinrichtung. Im letzten Jahr vor der Einschulung können Kinder aus der Frühförderung die Vorschule der Martin-Bartels-Schule besuchen.

Neben der Arbeit mit den Kindern bietet die Frühförderung in unregelmäßigen Abständen Bastel-Workshops zum Erstellen von sehgeschädigtenspezifischen Materialien an.

Näheres zur Frühförderung finden Sie unter dem Menüpunkt „Frühförderung“.

 

G

Gemeinsames Lernen (GL)

Das Gemeinsame Lernen ist eine der Säulen der Martin-Bartels-Schule. Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen (hier: mit einer Sehbeeinträchtigung) zusammen mit nicht-beeinträchtigten Kindern in allgemeinen Schulen lernen.

Die von uns betreuten Kinder im gemeinsamen Lernen besuchen alle Schulformen von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe. Eine Lehrkraft der Martin-Bartels-Schule kommt zu festgelegten Zeiten an die allgemeine Schule (bis zu sechs Stunden in der Woche). Die Unterstützung erfolgt in Einzelfördersituationen, in Kleingruppen oder durch Team-Teaching innerhalb der Gesamtklasse und schließt auch die Beratung der Lehrkräfte an der allgemeinen Schule mit ein.

Näheres zum Gemeinsamen Lernen finden Sie unter dem Menüpunkt „Gemeinsames Lernen“.

 

Gruppenangebote

In Kursen bieten Lehrkräfte der Martin-Bartels-Schule über das Schuljahr verteilt außerschulische Angebote zur Freizeitgestaltung oder anderen sehgeschädigtenspezifischen Themen an.

Die Kurse richten sich je nach Thema an die Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens und des Standortes, die Frühförderkinder, die Eltern sowie an die Lehrkräfte und Schulbegleiter der allgemeinen Schulen. Die Schulkinder aus dem Gemeinsamen Lernen haben hier die Gelegenheit zum Austausch untereinander sowie mit den Schulkindern am Standort.

Zudem wird im Rahmen der Kurse eine Teilnahme an besonderen sehgeschädigtenspezifischen Angeboten ermöglicht (z. B. beim Landessportfest oder beim landesweiten Vorlesewettbewerb für Sehbeeinträchtigte).

Näheres zu den Gruppenangeboten finden Sie unter dem Menüpunkt „Gruppenangebote“.

 

H

Hilfsmittel und Strategien

Mit Hilfsmitteln sind Gegenstände oder technische Geräte gemeint, die unseren Schulkindern mit den verschiedensten Sehbeeinträchtigungen das Lernen ermöglichen oder erleichtern.

Mehr informationen und Bilder finden Sie hier.

 

Hofpause

Die Pausenzeiten umfassen eine große halbstündige Pause von 10.00 Uhr bis 10.30, die auch eine Frühstückspause umfasst, und eine kleine Pause von 12.00 Uhr bis 12.10 Uhr. 

Wenn es stark regnet, verbringen die Kinder und Jugendlichen die sogenannte „Regenpause“ im Schulgebäude.

Während der Pausen besteht neben der Nutzung des Schulhofes für angemeldete Gruppen in begrenzter Größe die Möglichkeit, Kicker und Showdown zu spielen.
Darüber hinaus wird von einer Klasse eine Spielzeugausleihe für alle organisiert.

 

I

ITG (Informationstechnologische Grundbildung)

Weitreichende Kompetenzen im Bereich digitaler Kommunikationsmedien, wie z. B. Computer, Tablet und Handy, sind für die Schülerschaft der Martin-Bartels-Schule eine zentrale Grundlage, um in der Schule oder später im Beruf erfolgreich sein zu können.

Daher werden Computer verstärkt als Medien im Unterricht eingesetzt, so dass viele Texte am Bildschirm in selbst gewählter Größe oder mit einem Vergrößerungsprogramm gelesen werden können.

Der Computer oder Laptop stellt in den höheren Klassen zunehmend ein Schreibhilfsmittel dar. Auch die Internetrecherche erlangt im Unterricht verstärkt an Bedeutung. Zugang erhalten die Kinder über Sprachausgabesysteme und Braillezeilen (Blindenschriftdisplays). Die Eingabe der Texte erfolgt mit der Tastatur.

Der Umgang mit dem Computer und das Erlernen des Zehn-Finger-Schreibsystems stellen demnach wichtige Unterrichtsinhalte dar.

 

J


 

K

Kennzeichnungspflicht

Der Paragraph 2 der Fahrerlaubnisverordnung bestimmt, dass blinde und sehbehinderte Menschen im Straßenverkehr besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen, damit sie sich selbst und andere nicht gefährden. Sie benutzen hierfür den weißen Stock und / oder tragen auf beiden Armen die gelbe Binde mit den drei schwarzen Punkten. So sind sie für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar, die dann besondere Rücksicht nehmen müssen.

Ohne Kennzeichnung könnten im Falle eines Verkehrsunfalles Schadensersatzansprüche verweigert werden.

Auf Ausflügen unserer Schule tragen alle Schulkinder an jedem Arm eine Armbinde. Blinde Kinder haben ihren Blindenstock dabei.

Auch Eltern oder Kindergärten, die mit einem sehbeeinträchtigten Kind unterwegs sind, sollten das Kind entsprechend kennzeichnen!

In § 2 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung heißt es:

"Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen."

 

Klassenfahrten: siehe Schulfahrten

 

Kollegium

In unserer Schule arbeiten insgesamt 21 Lehrkräfte, zwei Vertretungslehrkräfte und drei Lehramtsanwärterinnen in den verschiedenen Bereichen unserer Schule. Unterstützt werden sie dabei von einer Betreuungskraft und insgesamt 10 Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern (Stand: Schuljahr 2020/2021).

 

Kooperation

Auf Grund der Tätigkeit innerhalb der Frühförderung und des Gemeinsamen Lernens kooperiert die Martin-Bartels-Schule bereits mit unzähligen Kindertageseinrichtungen sowie allgemeinen Schulen.

Damit verbunden sind vielfältige Kontakte zu medizinischen Diensten, Ophthalmologen, Optikern, Hilfsmittelanbietern, Rehabilitationslehrern, sozial-pädiatrischen Zentren (SPZ), Jugend- und Sozialämtern, schulpsychologischen Beratungsstellen, Schulaufsichten und Schulträgern. Diese und weitere Kontakte beziehen sich in gleichwertiger Weise ebenfalls auf die Arbeit am Standort.

Darüber hinaus existieren vielfältige Kooperationen mit externen Partnern hinsichtlich schulischer Angebote, wie z. B. „Mein Körper gehört mir!“ (Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück), Durchführung diverser Tanz- und Kunstprojekte, Aufklärungsveranstaltungen zu Jugendkriminalität (Jugendkontaktbeamte der Polizei Aplerbeck) und Berufsorientierung.

 

Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind krank sein, benachrichtigen Sie bitte frühzeitig die Schule (Telefon 0231-534702200) UND in jedem Fall auch das für Sie zuständige Taxiunternehmen.

 

L

Lehrpläne (Curricula)

Grundlage für die unterrichtlichen und förderbezogenen Inhalte und Anforderungen an der Martin-Bartels-Schule stellen neben den Kerncurricula der allgemeinen Schulen und den Lehrplänen der Bildungsgänge das schulinterne Curriculum für den Standort, die „Handreichungen Frühförderung“ und die „Grundlegenden Kompetenzen im Förderschwerpunkt Sehen“ dar.

Ergänzend hierzu werden die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie die Richtlinien für den Förderschwerpunkt Sehen berücksichtigt. Regelmäßige, landesweite Qualitätszirkel und Arbeitskreise in den Fächern sowie in den Bereichen Gemeinsames Lernen und Frühförderung sichern einen gemeinsamen landesweiten Standard.

Das Lern- und Bildungsangebot der Martin-Bartels-Schule geht jedoch an vielen Stellen über die Vermittlung bildungsgangbezogener curricularer Inhalte hinaus. Vor allem in den Bereichen Frühförderung, gemeinsames Lernen, Beratung und Gruppenangebote steht die individuelle Förderung im Bereich sehgeschädigtenspezifischer und sozialer Kompetenzen im Mittelpunkt der Arbeit.

Individuelle Ziele werden mit den beteiligten Personen auf der Grundlage der jeweiligen Lernausgangslage und ggf. einer Lernumfeld-Analyse bedarfsgerecht festgelegt. Anstelle einer normierten Leistungsüberprüfung ist in diesem Bereich vielmehr eine prozessbegleitende Dokumentation gefordert.

 

Lernerfolgsüberprüfung

Für die Bildungsgänge der Grund- und Hauptschule und für den Förderschwerpunkt Lernen werden verbindliche Klassenarbeiten festgelegt oder andere Formen der Leistungsüberprüfung herangezogen (Referate, Facharbeiten).

Die Kinder in den Bildungsgängen der Grund- und Hauptschule nehmen an den offiziellen Vergleichsarbeiten bzw. Lernstandserhebungen „Vera 3“ und „Lernstand 8“ sowie an der Zentralen Prüfung ZP 10 teil.

Im GL kommen zusätzlich die zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (ZKE) und die Abiturprüfung hinzu.

 

LPF-Training (Training lebenspraktischer Fähigkeiten)

Blinde und sehbehinderte Menschen haben nicht die Möglichkeit, sich von anderen Menschen Dinge abzuschauen und so z.B. den Umgang mit Messer und Gabel durch Beobachtung zu lernen. Auch fehlt ihnen die visuelle Kontrolle, weshalb schon einfachste Tätigkeiten zum Problem werden können (z.B. ein Getränk eingießen, ein Brot schmieren, Kleidung auswählen und sortieren, eine Unterschrift leisten, Elektrogeräte oder ein Telefon bedienen, mit Geld umgehen).

Beim LPF-Training lernen blinde und sehbehinderte Menschen spezielle Techniken, Methoden und Strategien, um ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Das Training erfolgt üblicherweise im Einzelunterricht und wird von qualifizierten Rehabilitationslehrern durchgeführt.

Auf der Webseite des Bundesverbands der Rahabilitationsleher (https://www.rehalehrer.de) findet man umfangreiche Informationen.

 

M

Mädchenpause

Seit Februar 2024 gibt es die Mädchenpause, die von Frau Schönauer und Frau Rosenkranz begleitet wird. Sie findet mittwochs in der 1. Pause in der Schülerbücherei (Raum 1.14) statt. Die Mädchenpause dient zum Kennenlernen und Austausch der Schülerinnen untereinander, kann aber auch dazu genutzt werden, in vertrauten Gesprächskreisen mit den Betreuerinnen über aktuelle Bedürfnisse und Themen zu sprechen. Grundsätzlich soll durch das Knüpfen neuer Kontakte und das Eingehen auf ihre Interessen langfristig das Selbstwertgefühl der Mädchen gestärkt werden.

 

Medienerstellung (blinden- und sehbehindertenspezifisch)

Sehgeschädigtenspezifische Unterrichts- und Fördermaterialien werden an die Sehbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasst. In der Frühförderung werden Spielmaterialien wie Regelspiele, Bilderbücher, Puzzle usw. adaptiert und viele Fördermaterialien aus Alltagsgegenständen selbst entwickelt und hergestellt.

Sehgeschädigtenspezifisches Unterrichtmaterial wird in der Regel am Computer klar strukturiert und in ausreichender Größe ausgedruckt. Bei Bedarf werden vergrößerte Kopien angeboten.

Für Punktschriftleser wird mit einem Übersetzungsprogramm und einem Brailledrucker Blindenschrift erstellt. Für die Herstellung tastbarer Grafiken stehen sowohl Quellpapierkopien und Tiefziehfolien als auch per Brailledrucker gerasterte Punktgrafiken zur Verfügung.

Als Besonderheit bietet unsere Schule das Erstellen von Modellvorlagen an. Dabei handelt es sich um direkt nutzbare Tastmodelle oder um unterstützende Materialien, die mit einer Fräse, einer sogenannten Plotterfräse, angefertigt werden. Beispiele dafür sind Nachspurbuchstaben, Zeichenschablonen oder Rechenbretter. Ein 3D-Drucker steht ebenfalls zur Verfügung.

 

N

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann ein sogenannter Nachteilsausgleich gewährt werden, wenn sie zielgleich unterrichtet werden bzw. einen allgemeinen Schulabschluss anstreben.

Ihr „Nachteil“ gegenüber nichtbeeinträchtigten Schulkindern soll durch gezielte Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen ausgeglichen werden, damit sie ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachweisen können.

Mehr Informationen finden Sie hier.

O

O&M-Training (Training von Orientierung und Mobilität)

Die Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M) ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstständige Orientierung und Fortbewegung. Ziel ist die größtmögliche Unabhängigkeit von fremder Hilfe sowohl im häuslichen Bereich als auch im Straßenverkehr.

Das Training findet in der Regel am jeweiligen Wohnort statt bzw. am alltäglichen Aufenthaltsort. Es kann z.B. folgende Punkte beinhalten:

  • Techniken zum Gehen mit einer Begleitperson (z.B. Kontaktaufnahme, Treppen steigen, enge Stellen und Türen passieren)
  • Langstocktraining (z.B. Pendeltechnik, Stockeinsatz bei Treppen, an speziellen Leitlinien für blinde und sehbehinderte Menschen entlanggehen, Hindernisse bemerken)
  • Umgang mit Sehhilfen bei einem vorhandenen Sehrest (z.B. Monokular, Lupe, Kantenfiltergläser)
  • Orientierungstechniken mit Nutzung des Sehrestes
  • Orientierungs- und Mobilitätsschulung in verschiedenen Umweltsituationen (Orientierung in geschlossenen Räumen und im Freien)


Das Training erfolgt üblicherweise im Einzelunterricht und wird von qualifizierten Rehabilitationslehrern durchgeführt.

Auf der Webseite des Bundesverbands der Rahabilitationsleher (https://www.rehalehrer.de) findet man umfangreiche Informationen.

P

Ponyarche

Soweit die Finanzierung gesichert ist, besteht für die flexible Eingangsphase ein wöchentliches Angebot in der sogenannten Ponyarche. Dabei handelt es sich um einen von der Schule aus fußläufig erreichbaren kleinen Hof, auf dem „ausgediente“ Pferde versorgt werden. Die Kinder können dort an der Lounge reiten und die Pferde unter Anleitung versorgen.

 

Projekte / Projektschiene

Im umfänglichen Projektbereich, der montags im Anschluss an die Übermittagsbetreuung stattfindet, können die Kinder zwischen verschiedenen Angeboten wählen. In der Vergangenheit waren das z. B. Musikprojekte, Entspannung oder Sport- und Bewegungsangebote wie Torball und Tanzen.

 

Projektwoche

Themen wie Mittelalter, Europa und Zirkus oder die Gestaltung einer ganzen Ausstellung werden jeweils in klassenübergreifenden Gruppen innerhalb einer Schulwoche mit Leben gefüllt. Dies geschieht auf unterschiedlichste Arten: Es wird gebastelt, gemalt, gekocht, gesungen, getanzt und gelacht!

Eine abschließende Vorführung vor Publikum motiviert die Kinder. Die Projektwoche mündet in der Regel in einem Schulfest, auf dem die Ergebnisse präsentiert werden.

Q

R

Räumlichkeiten

Es existieren Fachräume für die Fächer Naturwissenschaften, Technik, Kunst, Hauswirtschaft, Musik und Informatik. Im Computerraum befinden sich entsprechend ausgestattete Arbeitsplätze für die sehbehinderten und blinden Schulkinder sowie ein 3D-Drucker.

Alle Klassenräume verfügen über einen Gruppenraum, was hinsichtlich der Heterogenität der Schülerschaft u. a. zur inneren und äußeren Differenzierung unerlässlich ist.

S

Schülerbücherei

Die Schülerbücherei ist einmal pro Woche geöffnet, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich Bücher oder Hörspiele auszuleihen. Insbesondere für unsere blinden Kinder ist die Bücherei wichtig, da sie hier die Chance erhalten, sich auch Bücher in Punktschrift mit nach Hause zu nehmen.

Zudem werden durch den Prozess des Ausleihens viele weitere Schlüsselqualifikationen geübt, wie z. B. Sorgfalt, Selbstständigkeit oder Pflichtbewusstsein.

 

Schülerschaft

Am Schulstandort in der Marsbruchstraße in Dortmund Aplerbeck werden über 70 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 - 10 unterrichtet und gefördert.

Über 90 weitere Schulkinder betreuen wir in den allgemeinen Schulen unseres Einzugsgebietes im Gemeinsamen Lernen.

In der Sehfrühförderung fördern die Lehrkräfte der Martin-Bartels-Schule zudem über 100 Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 6 Jahren in den Familien oder Kindertageseinrichtungen.

Für insgesamt über 280 Kinder und Jugendliche stellt die Martin-Bartels-Schule damit ein umfangreiches und breit gefächertes Förderangebot im Förderschwerpunkt Sehen bereit.

Einige Grafiken dazu finden Sie unter "Grafiken zur Schülerschaft":

Vorschaubild der Grafiken

 

Schülerspezialverkehr

Der Großteil unserer Schülerschaft wird vor und nach dem Unterricht von den Bussen des Schülerspezialverkehrs gefahren. Die Kinder werden morgens direkt vom Elternhaus abgeholt und nach der Schule wieder zurück gebracht. Die Kosten und die Organisation der Beförderung übernimmt der Schulträger LWL.

Einige Jugendliche fahren selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause.

 

Schülersprechtag

Am Standort werden Lernentwicklungen und Leistungen aufgrund der kleinen Lerngruppen sehr individuell erfasst und im Unterricht in vielfältigen Situationen mit den Kindern besprochen. Darüber hinaus findet zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres der Schülersprechtag statt.

In Einzelgesprächen wird hier intensiv über die schulische Situation gesprochen. Dabei werden nicht nur fachliche Leistungen, sondern auch das soziale Verhalten thematisiert. Als Grundlage für das Gespräch füllen die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld einen Selbsteinschätzungsbogen aus.

Gemeinsam mit der Lehrkraft werden dann zwei überschaubare und nachvollziehbare Ziele festgelegt sowie Maßnahmen formuliert, die dabei helfen sollen, diese Ziele zu erreichen. Der Schülersprechtag mündet in einen Förderplan.

 

Schulbegleiter

Ein Schulbegleiter unterstützt Kinder in der Schule, die ansonsten nicht beschulbar sind. Auch in den Pausen und auf Klassenfahrten werden die jeweiligen Kinder begleitet. Schulbegleiter können z.B. Bundesfreiwilligendienstleistende (ehemals „Zivis“) oder Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres sein. Häufig haben Schulbegleiter auch eine Ausbildung als Pädagogen, Erzieher oder sozialpädagogische Assistenten abgeschlossen.

 

Schulchor

Alle Jahrgänge proben einmal in der Woche jahreszeitliche, lustige und kindgerechte Lieder gemeinsam ein und werden dabei musikalisch begleitet. Besonders motivierend ist es natürlich, wenn die Kinder wissen, dass sie für einen Auftritt üben. Aus diesem Grund tritt der Schulchor regelmäßig auf, z.B. bei der Einschulungsfeier oder auf Festen wie St. Martin, Weihnachten oder Karneval.

 

Schulfahrten

Mehrtägige Schulfahrten, auch Klassenfahrten genannt, werden den individuellen Bedingungen in den einzelnen Lerngruppen angepasst. Aus diesem Grund gibt es keine festgesetzten Ziele und keine feststehenden Terminierungen.

Klassenfahrten geben den Kindern häufig Gelegenheiten, neue Erfahrungen zu machen. Daher legen wir Wert darauf, unterschiedliche Ziele (z.B. Küsten, Großstädte, Bauernhöfe) und Aktivitäten (z.B. Kanufahrten, Zelten) anzubieten.

Alle zwei Jahre findet unter dem Motto „Watt erleben!“ eine Schulfahrt mit bis zu zehn Schulkindern ab einem Alter von zehn Jahren aus unterschiedlichen Klassen nach Norddeich statt.

 

Schulhof

Der Schulhof der Martin-Bartels-Schule gliedert sich in unterschiedliche Areale: Spiel- und Klettergeräte, Hoch-Beet, ein Freiluftklassenzimmer, gepflasterte Fläche sowie ein kleines Wäldchen. Alle Bereiche sind durch eine Wegführung miteinander verbunden.

Zur Bewegung laden in erster Linie die Kletterspinne, die Nestschaukel, die Wippe, das Schaukelfloß, die Rutsche sowie die Basketballkörbe ein. Ballspiele werden während der Hofpausen ausschließlich mit einem Softball gespielt.

Zum Ausruhen und zur Kommunikation gibt es mehrere Sitzgelegenheiten, z.T. mit Tisch.

 

Schulmitwirkung

An der Schulmitwirkung sind u.a. folgende Gremien beteiligt:

  • Schulkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Klassenpflegschaft
  • Schülervertretung


Details zu den genannten Gremien finden Sie hier.

 

Schulobst

Seit dem Schuljahr 2018/2019 nimmt die Martin-Bartels-Schule am EU-Schulobst-Programm teil. Im Rahmen dieses EU-Schulprogramms erhalten teilnehmende Förderschulen für alle Kinder der Jahrgangsstufen 1- 6 jede Woche frisches Obst und Gemüse. Es wird der Verzehr von 100 g pro Kind für drei Tage pro Woche gefördert.

 

Schulordnung

Ein harmonisches Zusammenleben von Schulkindern mit den Lehrkräften an einer Schule muss getragen sein von gegenseitigem Respekt und Verständnis. Trotzdem können auch Konflikte auftreten. Aus diesem Grund gibt es die Schulordnung. Sie soll alle daran erinnern, welche Verhaltensregeln helfen, eine angenehme Atmosphäre und einen geregelten Unterricht zu gewährleisten.

Die Schulordnung wird regelmäßig für jedes Schuljahr von allen beteiligten Personen unterschrieben. Damit soll unterstrichen werden, dass die dort verzeichneten Regeln sowohl für die Schülerschaft als auch für Lehrkräfte sowie Eltern verbindlich sind.

Hier können Sie unsere Schulordnung herunterladen:
Schulordnung.pdf (60 KB)

 

Schulprogramm

Ein Schulprogramm ist ein Schulentwicklungsinstrument, in dem eine Schule ihr System vorstellt und ein Leitbild formuliert. Es werden Maßnahmen und Wege zur Erreichung festgelegter Ziele und Entwicklungsvorhaben aufgestellt. Das Schulprogramm dient damit sowohl als Arbeitsgrundlage als auch im Rahmen der Schulentwicklung der Qualitätsüberprüfung und -sicherung.

Das Schulprogramm der Martin-Bartels-Schule orientiert sich am Qualitätstableau NRW. Dieses bildet die Grundlage der Qualitätsanalyse in Nordrhein-Westfalen, die dazu dient, Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen (mehr zur Qualitätsanalyse finden Sie auf der Seite des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulentwicklung/qualitaetsanalyse).

 

Schulsozialarbeit

Seit 2021 wird das Beratungsangebot der Schulleitung und Lehrkräfte durch die Schulsozialarbeit bereichert.
Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche im System Schule bei der Verbesserung ihrer Lern- und Lebenssituationen. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit handeln in enger Kooperation mit den Lehrkräften der Schule, der Schulleitung, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, verschiedenen Beratungsstellen und Hilfsangeboten. 
Sie agieren sowohl vorbeugend als auch bei konkreten Schwierigkeiten, Problemen und Konflikten. Die Arbeit unterliegt der Schweigepflicht.
Unsere Schulsozialarbeiterin ist Frau Schönauer (Raum BT 3/ 0.38, erreichbar unter 0231 – 53470-2210, sara.schoenauer@lwl.org)

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Schulträger

Der Schulträger ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich. Er sorgt also für die räumlich-technischen Voraussetzungen, die sächliche Ausstattung und im Falle der Martin-Bartels-Schule auch für die Schülerbeförderung. Unser Schulträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, kurz LWL.

Der LWL mit Hauptsitz in Münster ist ein Kommunalverband mit 17.000 Beschäftigten. Westfalenweit betreibt er mehr als 180 Einrichtungen. Dazu gehören u.a. Förderschulen, Krankenhäuser und Museen. Außerdem ist der LWL einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

 

Schwimmunterricht

In allen Jahrgängen erhalten die Kinder sukzessive im Rahmen des Sportangebotes jeweils über ein Schuljahr wöchentlichen Schwimmunterricht. Dieser findet im Hallenbad in Dortmund-Aplerbeck statt.

 

Sekretariat

Das Sekretariat der Martin-Bartels-Schule ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr  und freitags von 8:00 bis 11:30 Uhr besetzt. Die Sekretärin Frau Binner ist unter der Nummer 0231-534702200 erreichbar.
Außerhalb der Sekretariatszeiten kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.

 

Showdown

Showdown oder Tischball ist eine Sportart für sehbeeinträchtigte Menschen, die an das Tischtennisspiel angelehnt ist. Dabei versuchen zwei Spieler einen mit kleinen Metallkugeln gefüllten Ball mit einem Schläger ins gegnerische Tor zu befördern. Alle Beteiligten spielen mit einer Augenbinde, so dass wie beim Torball alle unter der Bedingung des Nicht-Sehen-Könnens spielen. Der Spielball kann also nur mit den Ohren geortet werden

Unsere Showdownplatte wurde 2012 nach internationalen Vorgaben von unserem Kollegen Frank Pommerenke selbst gebaut und wird seitdem rege genutzt.

2012 gab es sogar einen Artikel in der Zeitung dazu. Sie finden ihn hier.

 

Sportfest

Im jährlichen Wechsel findet schulintern ein Sportfest oder ein Torballturnier statt. Das schulinterne Sportfest trägt den Charakter eines Spiel- und Sportfestes und entspricht nicht den Bundesjugendspielen. Der Leistungsgedanke ist allerdings durchaus bezüglich Ausdauer und Ergebnis vorhanden. Angeboten werden unterschiedliche für die sehbeeinträchtigten Kinder geeignete Bewegungsmöglichkeiten, z. B. entsprechende Formen des Kletterns und Balancierens.

 

Standort

Mit Standort ist der Unterricht und das Schulleben in unserem Schulgebäude an der Marsbruchstraße 176 gemeint. Der Begriff „Standort“ dient als Abgrenzung zu den beiden Schulbereichen Frühförderung und Gemeinsames Lernen, die in der Regel außerhalb unseres Schulgebäudes stattfinden.

Im Standort sind die Bildungsgänge der Grund- und Hauptschule sowie der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung vorhanden. Die Lerngruppen sind fast durchgängig jahrgangs- und bildungsgangübergreifend zusammengesetzt.

T

Teamteaching

Unter Teamteaching versteht man eine Organisationsform, bei der zwei Lehrkräfte gemeinsam eine Lerngruppe unterrichten („Doppelbesetzung“). Teamteaching eignet sich besonders in heterogenen Gruppen, um Differenzierung anzubieten.

In Klassen mit einer hohen Quote von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf sind daher zumindest in den Kernfächern oder Fächern mit hohem Unterstützungsbedarf (Kunst, Werken, Hauswirtschaft) Doppelbesetzungen vorgesehen. Der Sportunterricht wird generell mit zwei, der Schwimmunterricht mit mindestens drei Lehrkräften durchgeführt.

 

Torball

Laut dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. ist Torball ein speziell für blinde und sehbehinderte Sportler entwickeltes Ballspiel und zählt zu den wenigen Mannschaftssportarten im Blindensport. In Westeuropa ist Torball die beliebteste und am häufigsten gespielte Teamsportart (Quelle: https://www.dbsv.org/torball.html).

Torball wird auf einem Spielfeld von 16 x 7 m gespielt. Zwei Mannschaften mit jeweils drei Spielern spielen gegeneinander. Sämtliche Mitspieler tragen eine Augenbinde, so dass alle Beteiligten unter der Bedingung des Nicht-Sehen-Könnens spielen. Gespielt wird deshalb mit einem Ball, in dem sich Glöckchen befinden. Ziel ist es, den Ball möglichst oft im gegnerischen Tor unterzubringen.

Torball stellt ein Element des regulären Sportunterrichtes dar. In jedem Schuljahr findet abwechselnd entweder ein Torballturnier oder ein Sportfest statt. Zudem nimmt unsere Schule regelmäßig am landesweiten Torballturnier der Förderschulen Sehen teil.

U

Unfallkasse

Für Ihre Kinder besteht bei Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie den direkten Schulweg mit einschließt.

 

Unterrichtskriterien

Die Items entstanden im Rahmen einer intensiven Arbeit zum Thema "Kriterien guten Unterrichts". Sie wurden mit den Schulkindern besprochen und stellen die wesentlichen Werte und Grundlagen des professionellen Handelns an der Martin-Bartels-Schule dar. 

Eine Auflistung der Unterrichtskriterien finden Sie hier.

 

Unterrichtszeiten

Der Unterricht am Standort der Martin-Bartels-Schule beginnt um 8:30 Uhr und endet von Dienstag bis Freitag um 13:40 Uhr. Montags fahren die Grundschulkinder um 11:55 Uhr nach Hause, während die Schulkinder der Klassen 5 - 10 bis um 15:00 Uhr unterrichtet werden.

Von Dienstag bis Freitag werden die Grundschulkinder nach dem Unterricht bis 13:40 Uhr in der Fahrschüleraufsicht betreut.

Die Kinder der Vorschulklasse sind jeden Montag von 8:30 Uhr bis 11:55 Uhr in der Schule.

V

Verbindungslehrer (früher: Vertrauenslehrer)

Der Verbindungslehrer ist für die Schulkinder Ansprechpartner, wenn es Sorgen oder Probleme mit Lehrkräften oder Mitschülern gibt. Darüber hinaus können alle schulischen oder auch privaten Anliegen bei dem Vertrauenslehrer vorgebracht werden.

Der Vertrauenslehrer steht im engen Kontakt mit den Klassensprechern und Schülervertretern. In regelmäßigen Abständen finden Treffen statt, in denen aktuelle schulische Belange und Wünsche der Kinder thematisiert und weitergeleitet werden.

Der aktuelle Verbindungslehrer unserer Schule ist Herr Höllwerth.

 

Verkehrsanbindung

Die Anbindung der Schule an den Stadtteil Aplerbeck ist fußläufig über Feldwege oder mit der U-Bahn möglich. Unsere Haltestelle heißt „Allerstraße / LWL-Klinik Dortmund“. Von hier fährt die Linie U 47 auch ohne Umstieg in die Innenstadt. Vom Schulgebäude bis zur Haltestelle führt ein Blindenleitweg.

Für Anfahrten mit dem Auto nutzen Sie bitte den Menüpunkt „Anfahrt“.

 

Vorschule

Unsere Vorschule richtet sich an Kinder aus der Frühförderung, die im folgenden Schuljahr eingeschult werden. Die Vorschule findet jeweils montags von 8:30 bis 11:55 an der Martin-Bartels-Schule statt und wird von zwei Lehrkräften aus der Frühförderung geleitet.

Die Vorschulkinder werden zusammen mit den anderen Schulkindern mit den Bussen des Schülerspezialverkehrs befördert und nach Schulschluss entweder nach Hause oder in die Kindergarteneinrichtung gebracht.

Weitere Informationen zur Vorschule finden Sie unter dem Menüpunkt „Frühförderung → Vorschule

W

Wettbewerbe

Alle Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen tragen verschiedene schulinterne Wettbewerbe aus. Die jeweiligen Sieger nehmen im weiteren Verlauf an den entsprechenden landesweiten Wettbewerben teil, zu denen sie von mindestens einer Lehrkraft unserer Schule begleitet werden.

An folgenden landesweiten Wettkämpfen nimmt die Martin-Bartels-Schule regelmäßig teil:

  • Landesweiter Vorlesewettbewerb für Blinde in Dortmund (an unserer Schule)
  • Landesweiter Vorlesewettbewerb für Sehbehinderte in Soest (an der von-Vincke-Schule)
  • Landesweites Sportfest der Förderschulen Sehen in Kaiserau
  • Landesweites Torballturnier der Förderschulen Sehen an wechselnden Orten / Förderschulen


Die jährlich stattfindenden schulinternen und landesweiten Wettbewerbe animieren viele unserer Schulkinder, sich in diesen Bereichen zu engagieren und zu verbessern.

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Zeugnisse

Die Schulkinder im Standort der Martin-Bartels-Schule erhalten in der flexiblen Schuleingangsphase (Klassenstufe 1 + 2) sowie im Bildungsgang für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ihre Zeugnisse jeweils zum Schuljahresende hin vor den Sommerferien.

Alle anderen Schulkinder erhalten auch zum Ende eines Schulhalbjahres (Ende Januar) ein Zeugnis.