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Aufnahmeverfahren

Damit ein Kind oder Jugendlicher sonderpädagogische Unterstützung erhält, muss der entsprechende Bedarf durch ein offizielles Verfahren (nach AO-SF) festgestellt werden. Die Eltern stellen über die zuständige allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Diese entscheidet über den entsprechenden Bedarf und die Förderschwerpunkte. Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt sie eine sonderpädagogische Lehrkraft – hier der Martin-Bartels-Schule und im Fall der Einschulung zumeist ein Mitglied des Frühförderteams – und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule.

Die Kolleginnen und Kollegen des Teams „Gemeinsames Lernen“ stehen Ihnen zur Beantwortung möglicher Fragen gerne zur Verfügung.

Dazu erreichen Sie uns unter folgender Mailadresse: 
gemeinsames-lernen@lwl-mbs.de