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Gemeinsames Lernen

Im Gemeinsamen Lernen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Besteht dieser Bedarf aufgrund einer Blindheit, einer Sehbehinderung oder einer erheblichen Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke, wird eine Lehrkraft der Martin Bartels Schule beauftragt, die Schülerin oder den Schüler in der allgemeinen Schule vor Ort zu fördern. Je nach persönlichem Bedarf wird die sonderpädagogische Förderung in einem Umfang von zwei bis sechs Wochenunterrichtsstunden durchgeführt.

Eine Sehschädigung hat Einfluss auf das Erlernen des Lesens und Schreibens, auf das Erkennen von Arbeitsabläufen in der Schule, bei der Orientierung und Mobilität sowie bei der zwischenmenschlichen Kommunikation. Schülerinnen und Schüler mit einer Sehschädigung müssen sich im Unterricht sehr stark konzentrieren und benötigen teilweise mehr Zeit, Dinge zu erfassen. Um diesen Nachteil auszugleichen, kann der Gebrauch von optischen und elektronischen Hilfsmitteln ein anstrengungsfreieres Sehen unterstützen. Das Ziel der sonderpädagogischen Arbeit besteht darin, den Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung im Rahmen ihrer individuellen Fähig- und Fertigkeiten ein weitestgehend selbständiges und erfolgreiches Lernen und Arbeiten gemeinsam mit anderen zu ermöglichen.

Daraus ergeben sich verschiedene Aufgabenfelder für die sonderpädagogische Lehrkraft:

  • Förderung und Beratung der Schülerin oder des Schülers im Unterricht (z. B. Hilfsmitteltraining, Entwicklung von Arbeitstechniken und Ordnungsstrategien)
  • Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule und gegebenenfalls der Schulbegleitungen (z. B. sehgeschädigtenspezifische Anpassung von Unterrichtmaterialien, Empfehlungen zu Nachteilsausgleichen)
  • Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten (z. B. bei Informationen zu Hilfsmitteln und deren Beschaffung)
  • Zusammenarbeit mit Optikern und Orthoptistinnen, Ärzten, Rehabilitationstrainern, Therapeuten, Mitarbeitern von Hilfsmittelfirmen, Behörden und anderen Institutionen

Die Übergänge in der Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen mit Sehschädigung werden in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule intensiv begleitet. Dazu gehört u. a. die Klärung von Fragen zur medialen Ausstattung der Schule oder die Gewährleistung eines sicheren Schulweges. Im Projekt STAR - Schule trifft Arbeitswelt - beispielsweise findet eine verbindliche Berufsplanung durch den Integrationsfachdienst und die Bundesagentur für Arbeit statt. Bereits drei Jahre vor Schulentlassung wird dadurch der bestmögliche Übergang von der Schule in die Berufswelt geschaffen.

In Kursen bieten Lehrkräfte der Martin-Bartels-Schule für die Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens, den Erziehungsberechtigten oder auch den Lehrkräften und Schulbegleitern der allgemeinen Schule über das Schuljahr verteilt außerschulische Angebote zur Freizeitgestaltung oder anderen sehgeschädigtenspezifischen Themen an. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, Möglichkeiten zum Austausch zwischen den Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Lernen oder zur Teilnahme an besonderen sehgeschädigtenspezifischen Angeboten wie das Landessportfest oder den landesweiten Vorlesewettbewerb für Sehgeschädigte zu schaffen.

 


Auszug aus dem Schulprogramm ("Vorstellung der Schule")