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Schulmitwirkung

An der Schulmitwirkung sind u.a. folgende Gremien beteiligt:
 

Schulkonferenz

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das höchste Mitwirkungsgremium der Schule. Teilnehmer sind Elternvertreter (gewählt von der Schulpflegschaft), Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz) und Schulkinder (gewählt von der Schülervertretung). Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, z.B. Schulprogramm, Schulordnung, Schulbücher, Schulhaushalt.

Die Schulkonferenz der Martin-Bartels-Schule setzt sich aus zwei Lehrkräften, zwei Schulkindern und zwei Elternteilen zusammen.
 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft findet in der Regel einmal im Schuljahr statt. Teilnehmer sind alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften (s.u.). Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz anstehen, werden zuvor in der Schulpflegschaft besprochen. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden, der damit in der Regel auch Mitglied der Schulkonferenz ist.
 

Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Schuljahr findet die Klassenpflegschaftssitzung statt. Mitglieder sind alle Erziehungsberechtigten einer Klasse, die Klassenleitung und ab Klasse 7 die jeweiligen Klassensprecher und ihre Stellvertretung.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schülerschaft. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen sind z.B. Unterrichtsinhalte, Lernmittel, Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Klassenfahrten und alles andere, was die Klasse betrifft.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die jeweiligen Stellvertreter vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
 

Schülervertreung

Zur Schülervertretung (kurz: SV) gehören die jeweiligen Klassensprecher der einzelnen Klassen und ihre Vertreter. Die grundsätzliche Aufgabe der Schülervertretung besteht darin, sich für die Interessen der Schülerschaft einzusetzen und diese gegenüber der Schulleitung vorzubringen.