Beratung im Gemeinsamen Lernen (GL)
Die Beratung durch die im GL arbeitenden Lehrkräfte erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche
für Kinder und Jugendliche in den GL-Schulen:
- Hilfsmittelversorgung
- gemeinsames Ausprobieren und Testen von benötigten Hilfsmitteln
- ggf. Hilfe bei der Beschaffung
- Beachtung von veränderbaren Faktoren (z.B. Schule, Technik, Sehleistung/ Visus) → schullaufbahnbegleitender Prozess
- im Unterricht
- angemessenes Artikulieren und Einfordern der eigenen Sehbedarfe im Unterricht
- adäquate Kompensationsmöglichkeiten neben dem Einsatz von Hilfsmitteln
- Schullaufbahn
- Wahl von Praktika
für Lehrkräfte in den GL-Schulen:
- Welche Sehbehinderung hat das Kind und wie wirkt sie sich aus?
- Welche (angepassten) Medien werden benötigt? Wie erstelle ich diese?
- Wie muss ich den Unterricht durchführen ggf. auch anpassen?
- Welche Unterrichtsreihen kann/sollte ich über das Thema „Was ist Sehbehinderung / Blindheit“ konzipieren?
- Wie kann ich bei individuellen Problemen unterstützen und bei Einschränkungen helfen?
- Wie kann ich den geeigneten Hilfsmitteleinsatz während des Unterrichts begleiten?
- Welche Nachteilsausgleiche (im Unterricht, bei Prüfungen) werden wie umgesetzt?
- Was bedeutet die Kennzeichnungspflicht? (Verkehrserziehung, Ausflüge, außerschulische Lernorte, etc.)
für Eltern
- Erklären der Sehbehinderung und deren Auswirkungen
- Hilfsmittel und deren Beantragung (Laptop, BLG, Beleuchtung, Tablet, Handlupen, Monokulare, Lineaturen/Hefte)
- Beantragung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen
- Schullaufbahn
- Beratung bei der Wahl der Praktika
- Kennzeichnungspflicht (Verkehrserziehung)
- (eigene) Materialerstellung
- Augenärzte und Optiker
Beratung sonstiger beteiligter Personen im GL:
- Schulbegleitung: Beratung bei den Aufgaben ihrer Tätigkeit.
- "StuBos" an den GL-Schulen: Hinweis auf besondere Sehbedingungen (z. B. Potentialanalyse, o.a), Beratung bei der Wahl der Praktika
- Schulamt: Beratung bei Beschaffung von Hilfsmitteln, Schulbegleitern, u. a.
- Schulleitung: Beratung bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen.