Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Beratung im Gemeinsamen Lernen (GL)

Die Beratung durch die im GL arbeitenden Lehrkräfte erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche

für Kinder und Jugendliche in den GL-Schulen:

  • Hilfsmittelversorgung
    • gemeinsames Ausprobieren und Testen von benötigten Hilfsmitteln
    • ggf. Hilfe bei der Beschaffung
    • Beachtung von veränderbaren Faktoren (z.B. Schule, Technik, Sehleistung/ Visus) → schullaufbahnbegleitender Prozess
  • im Unterricht
    • angemessenes Artikulieren und Einfordern der eigenen Sehbedarfe im Unterricht
    • adäquate Kompensationsmöglichkeiten neben dem Einsatz von Hilfsmitteln
  • Schullaufbahn
  • Wahl von Praktika

 

für Lehrkräfte in den GL-Schulen:

  • Welche Sehbehinderung hat das Kind und wie wirkt sie sich aus?
  • Welche (angepassten) Medien werden benötigt? Wie erstelle ich diese?
  • Wie muss ich den Unterricht durchführen ggf. auch anpassen?
  • Welche Unterrichtsreihen kann/sollte ich über das Thema „Was ist Sehbehinderung / Blindheit“ konzipieren?
  • Wie kann ich bei individuellen Problemen unterstützen und bei Einschränkungen helfen?
  • Wie kann ich den geeigneten Hilfsmitteleinsatz während des Unterrichts begleiten?
  • Welche Nachteilsausgleiche (im Unterricht, bei Prüfungen) werden wie umgesetzt?
  • Was bedeutet die Kennzeichnungspflicht? (Verkehrserziehung, Ausflüge, außerschulische Lernorte, etc.)

 

für Eltern

  • Erklären der Sehbehinderung und deren Auswirkungen
  • Hilfsmittel und deren Beantragung (Laptop, BLG, Beleuchtung, Tablet, Handlupen, Monokulare, Lineaturen/Hefte)
  • Beantragung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen
  • Schullaufbahn
  • Beratung bei der Wahl der Praktika
  • Kennzeichnungspflicht (Verkehrserziehung)
  • (eigene) Materialerstellung
  • Augenärzte und Optiker

 

Beratung sonstiger beteiligter Personen im GL:

  • Schulbegleitung: Beratung bei den Aufgaben ihrer Tätigkeit.
  • "StuBos" an den GL-Schulen: Hinweis auf besondere Sehbedingungen (z. B. Potentialanalyse, o.a), Beratung bei der Wahl der Praktika
  • Schulamt: Beratung bei Beschaffung von Hilfsmitteln, Schulbegleitern, u. a.
  • Schulleitung: Beratung bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen.