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Inhaltliche und mediale Aspekte

Leben und Lernen mit einer Sehbeeinträchtigung und Blindheit bedarf neben dem Erwerb der Inhalte der einzelnen Schulfächer spezifischer Kompetenzen, die als grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe gelten.

Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung vermitteln sonderpädagogische Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit Lehrkräften der allgemeinen Schulen den Schüler:innen diese spezifischen „Grundlegenden Kompetenzen im Förderschwerpunkt Sehen“.

Dies kann bei der Förderung im Klassenverband, in Kleingruppen, in der Einzelförderung oder auch außerschulisch geschehen.

Grundlegende Kompetenzbereiche:

1. Kompensatorischer Zugang

Die meisten Kompetenzen lernen sehende Kinder durch Beobachtung der Umwelt und Nachahmung. Dieses entfällt jedoch bei Schüler:innen mit einer hochgradigen Sehbeeinträchtigung oder Blindheit. Sie müssen sich einzelne Konzepte bewusst erarbeiten und brauchen hierfür entsprechende Unterstützung und Anleitung mit dem entsprechenden Angebot durch die Lehrkraft.
z.B.:
- Konzeptentwicklung/ Begriffsbildung (z.B. Objekte, Körper, Umwelt, Zeit)
- visuell-räumliche Wahrnehmung
- Kommunikationsformen (z.B. Schwarzschrift, Graphomotorik, Brailleschrift)
- Hör- und Sprechfertigkeiten
- Lern- und Organisationsfähigkeiten
- Benutzung von adaptierten Unterrichtsmaterialien
- Umgang mit spezialisierten Ausstattungen
- Konzentration- und Merkfähigkeit

2. Sensorische Fähigkeiten (visuelle, auditive, taktile Wahrnehmung)

3. Hilfsmittel

Hilfsmittel können Schüler:innen helfen, die eigene Sehbeeinträchtigung oder Blindheit zumindest teilweise zu kompensieren. Bedarf und Nutzen richten sich u. a. nach der Art der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit und der Situation, in der das Hilfsmittel Anwendung finden soll. Zunächst gilt es aus einer Vielzahl, das passende Hilfsmittel auszuwählen und zu beschaffen, dann den Umgang damit zu erlernen, es zielführend einzusetzen, aber auch Grenzen zu kennen und zu benennen bzw. auftretende Störungen zu beheben. Die Hilfestellung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln sowie die Schulung im Umgang mit diesen stellt einen umfangreichen und wesentlichen Aufgabenbereich im Gemeinsamen Lernen dar. Solche Hilfsmittel sind z. B. Lupen, Monokulare, Bildschirmlesegeräte, Tafelbildkameras, Laptop, Tablet, Braillezeile oder Screenreader.

4. Orientierung und Mobilität

5. Lebenspraktische Fertigkeiten

6. Soziale Beziehungen

Eine angemessene und situationsgerechte Reaktion im Zusammensein mit anderen Menschen ist deutlich erschwert, wenn die jeweilige Interaktion visuell nicht überblickt werden kann. Daher benötigen Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit besondere Unterstützung bzw. vorbereitete Lern- und Übungsmöglichkeiten, um sich der (sehenden) Mitwelt gegenüber kompetent verhalten und soziale Beziehungen aktiv gestalten zu können.

7. Freizeit und Erholung

8. Berufsorientierung

Die berufliche Orientierung beginnt bereits in der Sekundarstufe I in allen Bildungsgängen. Sie ist in unterschiedlicher Form und Ausprägung in den Unterricht integriert. Für Schüler:innen mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit besteht das spezifische Angebot eines NRW-weiten einheitlichen Übergangssystems „KAoA STAR“ (Kein ohne Anschluss; Schule trifft Arbeitswelt). Hierbei besteht u. a. das Angebot einer besonders konzipierten Potentialanalyse, Berufsfelderkundung und weitere Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes. Dabei sollen realistische Einblicke vermittelt und der Übergang Schule-Beruf intensiv begleitet werden.

9. Selbstbestimmung

Sehbeeinträchtigte oder blinde Schüler:innen sind häufig in höherem Maße auf Unterstützung angewiesen und machen dadurch häufiger die Erfahrung, dass andere für sie agieren und dabei auch Entscheidungen treffen. Deshalb müssen Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit gezielt darin gefördert werden, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, die sie für eine selbstbestimmte Lebensführung und -gestaltung brauchen. Es ist für die Betroffenen auch wichtig, ausreichende Kenntnisse über Rechts- und soziale Bestimmungen zu erwerben. Nur so können rechtlich garantierte Unterstützungsmöglichkeiten selbstbestimmt in Anspruch genommen werden.

10. Eigene Beeinträchtigung des Sehens

Um eine angemessene Akzeptanz der eigenen Sehbeeinträchtigung oder Blindheit zu erreichen ist es unumgänglich, sich mit der eigenen Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf den (Schul-) Alltag auseinanderzusetzen und über diese informiert zu sein. Schüler:innen sollten eigene Möglichkeiten und Grenzen kennen. Einige Schüler:innen sind auf die Hilfe von Assistenzkräften angewiesen und sollten einen adäquaten Umgang mit diesen, aber auch ihre Rechte und Pflichten kennen.