Ablaufplan für die Beschulung im Schuljahr 2021/2022
1 Beförderung:
- Die Schülerinnen und Schüler werden mit dem Schülerspezialverkehr befördert. Im Fahrzeug besteht entsprechend zum ÖPNV eine Maskenpflicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Regel eine medizinische Maske tragen.
2 Aufenthalt im Schulgebäude:
- Jede Klasse wird ausschließlich von Lehrkräften eines der Klasse jeweils zugeordneten Lehrerteams unterrichtet.
- Die Schülerinnen und Schüler betreten unmittelbar nach Ankunft der einzelnen Schulbusse zeitversetzt das Schulgebäude und werden ab 08:15 Uhr von einer Lehrkraft ihres Lehrerteams in ihrem jeweiligen Klassenraum empfangen und beaufsichtigt.
- Ebenso finden die Hofpausen zeitversetzt statt:
Die Klassen EP 3 (Herschel), 5/6 LE (Höllwerth), 8-10 (Beckmann) und 6-9 GG (Jesuthasan) gehen von 10:00 bis 10:15 Uhr sowie von 11:55 bis 12:05 in die Pause.
Die Klassen EP 1/2 (Westecker), 2-4 (Busch), 6/7 (Becker) und 10 GG (Asdonk) gehen von 10:15 bis 10:30 sowie von 12:05 bis 12:15 in die Pause. - Die Schülerinnen und Schüler sitzen im Klassenraum an festgelegten in entsprechendem Abstand voneinander befindlichen Arbeitsplätzen.
- Im Schulgebäude besteht eine Maskenpflicht.
- Alle Kinder sollen im Gebäude, wenn sie, wie z. B. beim Frühstücken, keine Maske tragen, einen Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einhalten.
- Beide Treppenhäuser sind Einbahnstraßen: Haupttreppe auf- und Nottreppe abwärts.
- Ebenso besteht in den Fluren ein Einbahnstraßensystem.
- Die Unterrichtsmaterialien werden nicht untereinander ausgetauscht.
3 Hygienemaßnahmen:
- Alle zu nutzenden Klassenräume, Toiletten sowie Verkehrs- und Kontaktflächen werden schultäglich gereinigt und desinfiziert.
- Zur regelmäßigen gründlichen Reinigung der Hände stehen den Schülerinnen und Schülern im Klassenraum und auf den Toiletten Waschbecken, ausreichend Flüssigseife in Spendern und Einwegpapierhandtücher zur Verfügung.
- Für den Bedarfsfall ist die Anwendung von Desinfektionsmittel unter Aufsicht möglich.
- Die Klassenräume werden regelmäßig (alle 20 Minuten), zuerst noch vor Beginn des Unterrichtes, stoßgelüftet, wobei sich die Schülerinnen und Schüler nicht oder ausschließlich unter Aufsicht im Raum befinden.
- Alle notwendigen Materialien werden im Bedarfsfall mit entsprechenden Desinfektionstüchern flächendesinfiziert.
4 Durchführung von Corona-Tests:
- Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen (sechs Monate) sind, werden zweimal wöchentlich (Klassen EP 1/2 bis 5/6 dienstags und donnerstags, Klassen 6/7 bis 10 montags und mittwochs) in der Schule mit dem sogenannten Lolli-Test getestet. Jede Klasse bildet einen Pool. Die Lolli-Tests werden per Kurier abgeholt und im Labor ausgewertet. Wird ein Pool positiv getestet, werden die gleichzeitig durchgeführten Einzeltests einen Tag später ebenfalls im Labor ausgewertet. Bis zur Vorlage dieses Ergebnisses bleibt der gesamte Pool zuhause.
- Nicht geimpfte bzw. genesene Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich zweimal wöchentlich mit einem Schnelltest zu testen.
- Alle Besucher, die das Schulgebäude betreten, unterliegen der 3G-Regel.