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Corona-Informationen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Corona-Informationen.
Letzte Aktualisierung: 10.08.2022

10.08.2022 Informationen zu Masken und Tests

Das neue Schuljahr startet hinsichtlich der Corona-Maßnahmen ähnlich, wie das letzte geendet hat: Das Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht wird weiterhin empfohlen, es besteht aber keine Pflicht. Im Schülerspezialverkehr gilt jedoch analog zum ÖPNV weiterhin die Maskenpflicht.

Alle Schulkinder erhalten eine bestimmte Anzahl an Selbsttests, die zu Hause anlassbezogen (bei Symptomen) durchgeführt werden sollen. 

 

18.03.2022 Übergangsfrist für geändertes Infektionsschutzgesetz

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die mögliche Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Corona-Betreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Corona-Betreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

In der Folge dieses Beschlusses wird auch das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

 

14.02.2022 Infoblatt des Schulministeriums zu Isolierung und Quarantäne

Das Infoblatt zum Download finden Sie hier (PDF).
 

10.01.2022 Hinweise zur Durchführung der Frühförderung

Einen aktuellen Elternbrief der Schulleitung finden Sie hier.
 

02.12.2021 Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab dem 02. Dezember 2021 wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Auf dem Außengelände gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.
 

24.11.2021 Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien

Den Elternbrief der Schulleitung finden Sie hier.
 

Ablaufplan für die Beschulung im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

Informationen zur Beförderung, zum Aufenthalt im Schulgebäude und zu Hygienemaßnahmen (zuletzt aktualisiert am 02.12.2021)