Gemeinsames Lernen
Im Gemeinsamen Lernen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Besteht dieser Bedarf aufgrund einer Blindheit, einer Sehbehinderung oder einer erheblichen Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke, wird eine Lehrkraft der Martin Bartels Schule beauftragt, die Schülerin oder den Schüler in der allgemeinen Schule vor Ort zu fördern. Je nach persönlichem Bedarf wird die sonderpädagogische Förderung in einem Umfang von zwei bis sechs Wochenunterrichtsstunden durchgeführt.